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Kieferbruch in Hessen

Kieferbruch in Hessen

Seit dem 01.10.2014 verzichtet die AOK Hessen auf die Genehmigung für die Behandlung von Kiefererkrankungen. Trotzdem ist es der Praxis möglich, die schriftliche Niederlegung des Heil- und Kostenplanes aus Gründen der praxisinternen Dokumentation abzurechnen. Der AOK Hessen folgen mitlerweile auch die DAK und die BEK.

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